Umbuchungen können bis zum 31. Tag vor Reiseantritt schriftlich (per E-Mail) angefragt werden. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Bitte wenden Sie sich hierfür an das
⟶ OLIMAR Serviceteam. Die jeweils entstehenden Umbuchungsgebühren entnehmen Sie bitte unseren
⟶ Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Öfters wird uns die Frage gestellt, warum wir eine Umbuchungsgebühr erheben: es handelt sich hier um eine Änderung des Reisevertrages, sei es "nur" um eine Namensänderung oder um die Verschiebung einer Reise. Alle eingebuchten Leistungen werden im Moment der Buchung an alle Leistungsträger gemeldet. Kommt es zu einer Änderung muss erneut -an alle Leistungsträger- gemeldet werden. Eine neue Rechnung wird erstellt, ggf neue Reiseunterlagen produziert. Sie sehen, es entsteht Aufwand. Für diesen mal größeren, mal wenigere großen Aufwand erheben wir eine (gemittelte) Umbuchungsgebühr, die wir bei allen betroffenen Buchungen erheben. Die verstehen dies ja mit Akzeptanz unserer AGBs. Danke dafür.